
Minijob passé und für die Miete wirds knapp? Die Hausarbeit lauert auf dem Schreibtisch aber die Bücher sind in der Bib verschanzt? Die Mitbewohner*innen sind in der Heimat und alleine wirken alle Probleme noch viel größer? Und euch fällt die Decke auf den Kopf?
Wir lassen euch mit euren Fragen und Sorgen nicht allein!
Anlässlich der aktuellen weltweiten Verbreitung des Coronavirus überschlagen sich die Ereignisse und von allen Seiten prasseln im Sekundentakt neue Informationen auf uns alle ein. Damit ihr up-to-date seid und alles erfahrt, was für euch wichtig werden könnte, haben wir hier eine Liste der relevanten Links und Informationen für euch zusammengestellt. Die Studierendenvertretung begleitet den weiteren Verlauf der Geschehnisse und setzt sich auch in dieser Ausnahmesituation für euch und eure Interessen aktiv ein!
Alle wichtigen Infos rund um Finanzierung & Studium während Corona
Aktuelle Uni-Informationen rund um Corona
Aktuelle Informationen werden über den Newsletter EIN|BLICK an die Universitäts-E-Mail-Accounts verschickt, außerdem findet ihr alle neuen Updates hier. Anworten auf spezifischen Fragen findet ihr im FAQ der Univerisität.
Weitere Informationen findet ihr bei
Seezeit: Corona-Informationen
Überbrückungshilfe des Bundes bis März 2021
Seezeit hilft bei der Studienfinanzierung in Corona-Zeiten
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage mit einigen Neuerungen wieder aktiviert. Ab 20. November 2020 können Studierende einen Antrag stellen. Laufen soll die Überbrückungshilfe dann bis März 2021. Bereits von Juni bis September 2020 hat Seezeit die Überbrückungshilfe umgesetzt und zahlreichen Studierenden geholfen. Seezeit ist erster Ansprechpartner bei Finanzierungshilfen für Studierende in Konstanz, Ravensburg, Weingarten und Friedrichshafen.
Baumgartl: “Den Studierenden durch die gesamte Corona-Zeit helfen“
Helmut Baumgartl, Geschäftsführer von Seezeit Studierendenwerk Bodensee, ist froh, dass der Bund die Überbrückungshilfe wieder aufleben lässt: “Die hohe Zahl der Anträge auf die Corona-Hilfen in den Sommermonaten hat uns gezeigt, wie dringend notwendig eine schnelle und unkomplizierte finanzielle Unterstützung von Studierenden in Pandemiezeiten ist. Deshalb sind wir sehr froh, dass der Bund auch für die kommenden Monate hierfür Mittel bereitstellt.“ Darüber hinaus erklärt Baumgartl: „Es wurde allerdings auch deutlich, dass es für viele Studierende auch ohne Pandemie schwierig ist, ihr Studium zu finanzieren. Nicht immer greifen die bestehenden Finanzierungsformen und -hilfen. Hier sind vielmehr grundsätzliche Reformen in der Studienfinanzierung gefragt.“
Bundesministeriums für Bildung und Forschung erleichtert Zugang zur Überbrückungshilfe für Studierende
Ab 20. November 2020 können Studierende in pandemiebedingter Notlage erneut den nicht rückzahlbaren Zuschuss des Bundes beantragen. Die Hilfe richtet sich wie bisher auch an Studierende, denen etwa der Nebenjob weggebrochen ist oder deren Eltern pandemiebedingt das Studium nicht mehr mitfinanzieren können. Das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Austausch mit dem DSW, dem Dachverband der deutschen Studierendenwerke, die Richtlinien für die Überbrückungshilfe angepasst und Erleichterungen vorgesehen. Beispielsweise können Studierende ihre pandemiebedingte Notlage nun auch durch erfolglose Bewerbungen auf Jobs nachweisen. Auch beim Nachweis des Kontostandes gibt es Vereinfachungen. Prinzipiell gilt, dass Studierende, unabhängig von Alter oder Semesterzahl, die Hilfe in Höhe von mindestens 100 bis maximal 500 Euro pro Monat von November 2020 bis März 2021 erhalten können. Dafür müssen sie ihre Bedürftigkeit monatlich nachweisen und den Zuschuss jeweils neu beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Kontostand der betroffenen Studierenden zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Den Antrag können die Studierenden über ein Online-Portal stellen.
Mehr als eine halbe Million Euro Überbrückungshilfe für Studierende am Bodensee
Bereits im Zeitraum Juni bis September 2020 konnten Studierende der Hochschulen in Konstanz, Weingarten, Ravensburg und Friedrichshafen die Überbrückungshilfe des Bundes beantragen. In diesem Zeitraum gingen bei Seezeit insgesamt 1.766 Anträge auf Überbrückungshilfe ein. Davon konnten 1.190 bzw. mehr als 67 Prozent der Anträge positiv entschieden werden. Rund 520.000 Euro wurden an die Studierenden in der Bodenseeregion als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Deutschlandweit wurden rund 65 Millionen Euro Überbrückungshilfe ausbezahlt. Für das Projekt hatte das BMBF insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gründe für die Ablehnung von Anträgen waren insbesondere fehlende Unterlagen trotz Nachforderung oder dass sich die Studierenden bereits vor der Pandemie in einer finanziellen Notlage befanden. Helmut Baumgartl beschreibt die Antragsbearbeitung als Kraftakt: „Wir haben innerhalb weniger Tage ein Team von rund 20 Personen aufgestellt, das sich schulen und in die neuen Aufgaben einarbeiten musste. Das Projekt war eine gigantische technische und organisatorische Herausforderung und wir freuen uns sehr, dass wir vielen Studierenden helfen konnten. Von unseren Erfahrungen können wir nun in der ‚zweiten Runde‘ profitieren.“
Überbrückungshilfe Bund
Online-Portal
https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/
Ablauf, Richtlinien & FAQs
https://www.seezeit.com/coronavirus/sb/
Kontakt Seezeit-Überbrückungshilfe-Team
corona-zuschuss-bund@seezeit.com
Pressemitteilung von DSW & BMBF zur Überbrückungshilfe
https://www.studentenwerke.de/de/content/zuschuss-f%C3%BCr-studierende-akuter-notlage-0
Seezeit-Nothilfefonds
Einige von euch sind auf einen Nebenjob angewiesen, um ihr Studium zu finanzieren. Durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus fallen aktuell jedoch sehr viele Jobs weg.
Damit ihr in dieser Notsituation trotzdem euren Lebensunterhalt bestreiten könnt, hat Seezeit für euch den Nothilfefonds aufgestockt. Über diese und weitere Möglichkeiten die Zeit finanziell zu überbrücken, informiert Seezeit kurz und kompakt.
BAföG
BAföG als erste Anlaufstelle
Die erste Anlaufstelle beim Thema Studienfinanzierung ist das BAföG-Amt. Die Höhe der staatlichen Förderung richtet sich unter anderem nach dem Einkommen der Eltern und dem persönlichen Vermögen. Studierende sollten in jedem Fall einen BAföG-Antrag stellen, denn oft kann wider Erwarten die Förderung mit einem Teilbetrag möglich sein. Wer gefördert wird, kann sich außerdem vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Zurückzahlen muss man nach dem Studium nur einen Teil des Geldes, da BAföG in der Regel zur Hälfte als Zuschuss (Geschenk) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt wird. Das Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat verschiedene neue Regelungen auf den Weg gebracht, um Studierende zu unterstützen, die von der Pandemie betroffen sind. Bei einer Einkommensveränderung, z. B. weil die Eltern durch Kurzarbeit weniger verdienen, ist ein Aktualisierungsantrag möglich. Außerdem ist die Freistellung von zusätzlichem Einkommen möglich, wenn etwa während der Pandemie in systemrelevanten Bereichen gejobbt wird.
Die Bundesbildungsministerin hat durch einen Erlass klarstellen lassen, dass die BAföG-Förderung im bisherigen Umfang weiter zu gewähren ist: „Wenn Schulen oder Hochschulen wegen der Pandemie geschlossen werden und deshalb Unterricht oder Vorlesungen ausfallen müssen, wird das BAföG weitergezahlt. BAföG-Geförderte sollen wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden.“
Seezeit BAföG-Amt
Bei allen Fragen rund um das BAföG helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAföG-Amts weiter. Persönliche Sprechstunden finden derzeit nicht statt. Das BAföG-Team ist telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Kontakt
BAföG-Team
Tel +49 7531 - 9782 500
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Die Beratungsstellen von Seezeit helfen bei allen finanziellen Fragen rund ums Studium weiter und bieten verschiedene Lösungswege an. Für viele Finanzierungsformen sind den vergangenen Monaten coronabezogene Änderungen und Erweiterungen auf den Weg gebracht worden, zu denen Seezeit die Studierenden umfassend berät.
Sozialberatung bietet Seezeit-Nothilfe
Zu Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des BAföG berät die Sozialberatung von Seezeit. Für Studierende, für die andere Finanzierungshilfen nicht infrage kommen und die sehr kurzfristig Hilfe benötigen, kann die Seezeit-Nothilfe ein Ausweg sein. Mit der Nothilfe unterstützt Seezeit Studierende in einer akuten wirtschaftlichen Notsituation, die nicht durch andere Sozialleistungen oder Fördermöglichkeiten abgedeckt werden kann. Seezeit möchte den Studierenden mit der Nothilfe ermöglichen, das bisher erfolgreiche Studium weiterzuführen oder zu beenden. Höchstbetrag bei der Seezeit-Nothilfe sind bis zu 300 Euro, maximal an drei Folgemonaten.
Sonderregelungen beim KfW-Studienkredit
Eine generelle und längerfristige Finanzierungsmöglichkeit bieten etwa Studienkredite und Darlehen wie der Bildungskredit des Bundes oder der KfW-Studienkredit. Auch bei letzterem gelten einige Corona-Ausnahmeregelungen. So wird der KfW-Studienkredit seit 1. Mai 2020 und für das komplette Jahr 2021 als zinsloses Darlehen gewährt. Auch ausländische Studierende mit Wohnsitz in Deutschland können ihn bis März 2021 beantragen. Die Fristen für die Einreichung von Bescheinigungen und Nachweisen wurden verlängert. Weitere zinslose Darlehen stellen die Härtefonds von Seezeit und des Deutschen Studentenwerks dar.
Unikram
Prüfungen
Die Fristen für die Abgabe von schriftlichen Prüfungsleistungen wie Haus-, Seminar-, Abschlussarbeit o. Ä. verlängern sich automatisch um die Zahl der Tage des Notbetriebs der Universität plus einen Tag. Die Universität kann bei Bedarf eine Bestätigung darüber ausstellen, in welchem Zeitraum das Ablegen von Prüfungen o. Ä. nicht möglich war.
VPN-Zugang
Ab Mittwoch, 1. April 2020, haben Studierende wieder dauerhaft die Möglichkeit, den VPN-Zugang und somit Dienste im Campusnetz der Universität zu nutzen. Der Zugang (neu über vpn-stud.uni-konstanz.de) wird auf der Website des Kommunikations-, Informations-, Medienzentrums (KIM) erklärt: www.kim.uni-konstanz.de/e-mail-und-internet/vpn/.
Regestudienzeit
Im baden-württembergischen Hochschulrecht wurden Änderungen beschlossen, die für im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/21 immatrikulierte Studierende eine Anpassung der individuellen Regelstudienzeit aufgrund coronabedingter Verzögerungen um jeweils ein Semester vorsieht (siehe § 29 Abs. 3a Landeshochschulgesetz). Für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft gelten Besonderheiten; bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Fachstudienberatung Rechtswissenschaft. Aufgrund der Verknüpfung der Förderhöchstdauer mit der Regelstudienzeit nach dem Hochschulrecht des Landes soll damit zugleich die Förderhöchstdauer für BAföG um je ein Semester erhöht werden.
Die Änderungen regeln außerdem, dass sich alle Fristen zur Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen für die im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/21 immatrikulierten Studierenden jeweils um ein Semester verlängern. Neben einer in den Prüfungsordnungen ggf. festgelegten maximalen Studiendauer verlängern sich damit z. B. auch Fristen im Rahmen von Orientierungsprüfungen (siehe § 32 Abs. 5a Landeshochschulgesetz).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachstudienberatung.
Beratung & Hilfe
Um Unterstützung zu erhalten, ob bei den eigenen Sorgen und Ängsten oder bei äußeren Umstände, könnt ihr euch kostenfrei und anonym bei Hilfstelefonen oder online melden. Hier haben wir eine Zusammenstellung von Nummern für euch. Die Konstanzer Nightline ist zurzeit leider nicht verfügbar, aber ihr könnt auf die Nightlines anderer Städte zurückgreifen.
Die Beratung durch seezeit erfolgt nur noch telefonisch oder per Email.
Seezeit Sozialberatung
Die Sozialberatung von Seezeit berät Studierende zu finanziellen Themen und Hilfen, die über das BAföG hinausgehen. Außerdem ist die Sozialberatung für Studierende da, die Fragen zum Studium mit Kind oder zum Studium mit Behinderung haben. Die Beratung bei Seezeit ist kostenfrei und vertraulich. Persönliche Termine sind in der Sozialberatung derzeit nur eingeschränkt möglich. Der Großteil der Beratungen findet im Moment vorrangig telefonisch statt. Termine für eine Beratung erhalten Sie per E-Mail.
Kontakt
Marlies Piper
Sozialberatung
Tel +49 7531 - 9782 211
sozialberatung@seezeit.com
Ihr wollt helfen
Könnt ihr das Warten nicht ertragen und wollt selbst aktiv werden, etwas sinnvolles tun und anderen helfen? Ob Einkaufshilfen für Risikogruppen, Babysitting, Gassigehen oder Telefondienste, es gibt vielfältige Möglichkeiten die Krise zu bekämpfen.
KONSTANZER HILFSPROJEKT 2020 – Konstanzer helfen Konstanzern
Die Facebookseite „Konstanzer Hilfsprojekt 2020“ soll dazu dienen, Menschen in Quarantäne oder in einer Risikogruppe Hilfe anzubieten. Dort antwortet ihr auf die Facebook-Posts und übernehmt Aufgaben für Hilfsbedürftige, die durch den Corona-Virus eingeschränkt sind.
#SKverbindet – Plattform für Nachbarschaftshilfe
Der Südkurier bietet mit seiner Online-Plattform eine Registrierung an, mit der ihr ebenfalls Aufgaben für Hilfsbedürftige übernehmen könnt z. B. für die Erledigung eines Einkaufs, die kurzzeitige Betreuung von Kindern, einen Fahrdienst oder Hilfe bei der Einrichtung ihres PC oder Smartphones für beispielsweise Videotelefonie.
support your locals - Konstanz
Auf dieser Website findet ihr alle Gastronomiebetriebe, die euch auch in der Krise mit ihren Köstlichkeiten versorgen, entweder per Bringdienst oder zum Selbstabholen! Unterstützt doch die Konstanzer Restaurants, Bars und Cafés etc., damit es sie auch nach der Quarantäne noch gibt. So solidarisch war den Herd ignorieren noch nie.
Erntehilfe - das Land hilft
Wer die regionale Ernte dieses Jahr gerne unterstützen möchte, findet hier mehr Informationen dazu.
Weitere Anlauftellen findet ihr hier