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Hier findest du alle aktuellen Stellenausschreibungen und Ämterbeschreibungen der Studierendenvertretung (StuVe). 

Bewerbt euch unbedingt für die universitären Gremien! Wenn wir die Ämter nicht besetzen, verlieren wir die Teilhabe an den universitären Gremien! Helft uns, unsere Stimme zu behalten und aktiv die Gremien mitzugestalten!

Universitäre Gremien - Ausschreibungen der FSK

FSK Senatsmitglied

(1 beratendes studentisches Mitglied)

Der Senat beschäftigt sich als höchstes Gremium der Universität grundsätzlich mit der Organisation der Uni. Das beinhaltet sowohl die Organisation als Einrichtung, also die Entscheidungsstrukturen und Gremien, aber auch die Organisationen der einzelnen Studiengänge. Als dritter und vielleicht wichtigster Punkt entscheidet er über die wissenschaftliche Ausrichtung, die durch die Professoren vorgegeben wird. Mitglieder sind das gesamte Rektorat (mit der Rektorin als Vorsitzende), die Dekane und die Gleichstellungsbeauftragte. Zusätzlich werden neun Professoren*innen, je drei wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Angehörige und vier studentische Mitglieder der Uni in den Senat gewählt. Zudem darf die Studierendenvertretung ein weiteres von der Fachschaftenkonferenz (FSK) gewähltes beratendes Mitglied entsenden.

Weitere Infos zum Senat und seinen Aufgaben findet ihr hier (für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich).

ALW - Ausschuss für Lehre & Weiterbildung

(jeweils aus jeder Sektion eine/n Studierende/n)

Der Ausschuss für Lehre und Weiterbildung (ALW) berät als zentrales fachbereichsübergreifendes Gremium das Rektorat und den Senat in allen Fragen der Lehre und der Entwicklung des Lehrprofils der Universität. Er befasst sich insbesondere mit Empfehlungen zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie zur Verteilung der laufenden und der projektbezogenen Mittel für die Lehre. Er wirkt mit bei der Konzeptionierung des Weiterbildungsangebots der Universität Konstanz. Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) spielt der ALW eine zentrale Rolle. Weiterhinentwickelt das Gremium allgemeine Richtlinien für die Evaluierung der Lehre und des Studiums und erhält die aggregierten Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation. Bei der Neueinrichtung von Studiengängen prüft der ALW die Einhaltung der Qualitäts-und Akkreditierungskriterien. Zudem bewertet er im Rahmen des QMS die Qualität der einzelnen Studiengänge und empfiehlt ggf. Fachbereichen, Rektorat und Senat Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Studiengänge zu ergreifen.

Anzahl der Sitzungen pro Semester und zeitliche Aufwand: 4-5 Sitzungen pro Semester, jeweils ca. 2-2,5 Stunden

Weitere Infos findet ihr außerdem auf der Seite des ALW. (Für deren Inhalt ist die Universität verantwortlich).

AKI - Ausschuss für Kommunikation & Information

(2 Mitglieder)

Der Ausschuss für Kommunikation und Information (AKI) berät Rektorat und Senat in Angelegenheiten der Informationsinfrastruktur (Bibliothek, elektronische Kommunikation, Nachrichtentechnik und Archive) und entscheidet über die Verteilung der Bibliotheksmittel.

Anzahl der Sitzungen pro Semester und zeitliche Aufwand: 3 Sitzungen jeweils ca. 1,5 Stunden

Weitere Infos über den AKI und seine Arbeit findet ihr außerdem hier. (Für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich)

Gleichstellungsrat

(2 Mitglieder)

Der Gleichstellungsrat ist ein beratender Senatsausschuss der Universität Konstanz, der sich mit allen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Diversity in Forschung und Lehre befasst. Er setzt sich aus Professor*innen, Vertreter*innen des Mittelbaus, der Sektionen, der Studierenden und der Leiter*in des Referats für Gleichstellung und Familienförderung sowie der Beauftragten für Chancengleichheit zusammen. Den Vorsitz führt die Gleichstellungsbeauftragte. Die Professor*innen sowie die Vertreter*innen des Mittelbaus werden vom Senat für zwei Jahre gewählt, die Studierenden für ein Jahr.

Anzahl der Sitzungen pro Semester und zeitliche Aufwand: Ca. 6 im Semester a 2 Stunden
 

Weitere Infos zum Gleichstellungsrat findet ihr hier (für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich).

Kommission Verantwortung in der Forschung

(1 Mitglied + Stellvertretung)

Die Kommission „Verantwortung in der Forschung“ arbeitet auf Grundlage der Regeln zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken an der Universität Konstanz. Sie gewährt den Forschenden bei Fragen der Forschungsethik durch Beratung Hilfe im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens. Im Rahmen eines Klärungsverfahrens gibt sie Stellungnahmen bei Zweifeln über die Vereinbarkeit einer Forschung mit den Regeln ab. Sie vermittelt zudem bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Forschenden über forschungsethnische Fragestellungen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens. Außerdem kann die Kommission Empfehlungen zur verantwortungsvollen Durchführung von Forschungsprojekten abgeben.

Ethik-Kommission

(1 Mitglied)

Die Ethik-Kommission begutachtet Forschungsvorhaben von Mitgliedern der Universität Konstanz am Menschen, bei denen die Gesundheit, Menschenwürde oder die Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden könnten.

Anzahl der Sitzungen pro Semester und zeitliche Aufwand: 1 Sitzung pro Jahr à 1 h.

Weitere Infos zur Ethik-Kommission und ihren Aufgaben findet ihr hier (für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich).

Universitärer Schlichtungsausschuss

(1 Mitglied)

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Universität hat der Senat einen Schlichtungsausschuss eingerichtet. Dieser kann von jedem Beteiligten sowie von dem/der Rektor*in angerufen werden. Entscheidungen von Organen der Universität, der Sektionen iund Fachbereiche können nicht Gegenstand eines Verfahrens vor dem Schlichtungsausschuss sein.

Anzahl der Sitzungen pro Semester und zeitliche Aufwand: Tagt nur bei Bedarf; Zur Erledigung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Universität
 

Weitere Infos findet ihr hier (für den Inhalt ist die Universität verantwortlich).

Auswahlkommission Konstanzer Stipendienfonds (Deutschlandstipendium)

(1 Mitglied pro Sektion)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat seit April 2011 das nationale Studienförderungsprogramm "Deutschlandstipendium" eingerichtet. Es hat das Ziel, eine neue Stipendienkultur zu etablieren. Es beinhaltet Jahresstipendien in Höhe von 3.600 Euro, die je zur Hälfte von privater Seite und dem Bund finanziert werden. Die Uni Konstanz beteiligt sich seit dem WS 2011/12 an dem Programm und bietet das Deutschlandstipendium für Studierende an. Das Stipendium ist an der Uni als Konstanzer Stipendienfonds eingerichtet worden. In diesen fließen Spenden von Unternehmen, Stiftungen und anderen Vereinigungen sowie von Privatpersonen mit ein. Die Aufgabe der Mitglieder ist die Auswahl der Stipendiaten.

Anzahl der Sitzungen pro Semester und zeitliche Aufwand: Ca. 3 Sitzungen à 2 h zwischen November und Januar plus 1 Tag (5-6h) für Auswahlgespräche im Januar

Ausschuss für Auslandsstipendien

(1 Mitglied und Stellvertretung)

Der Ausschuss hat die Aufgabe Studierende, die von der Uni Konstanz aus ins Ausland möchten zu beurteilen in ihren Fähigkeiten und ihrer Eignung die Universität im Ausland zu vertreten. Es wird sowohl beurteilt, ob ein*e Kandidat*in überhaupt Chancen auf eine Platz an der ausländischen Universität von Seiten der Uni Konstanz hat, als auch intern ein Ranking erstellt, das auf die Vergabe der verschiedenen Erasmus- und Erasmus-ähnlichen Stipendien einen Einfluss nimmt. 


Die Mitarbeit besteht vorrangig im Interviewen von Bewerbern, die sich für einen Studienplatz an einer Partnerhochschule in einem außer-europäischen Land im International Office beworben haben. Im Anschluss wird mit jedem Studierenden ein ca. 15-minütiges Gespräch geführt, welches i.d.R. drei Mitglieder des Ausschusses führen.

Vergabekommission "Internationalisierung"

(3 Mitglieder)

Jede Person der Uni kann theoretisch einen Antrag an die Vergabekommission stellen, wenn es um finanzielle Unterstützung von Projekten geht, die die Internationalisierung fördern. Über die Anträge wird dann diskutiert und das Geld verteilt. Es werden z.B. Summerschools, Gastaufenthalte von Professoren, Kooperationsprojekte von Doktoranden mit anderen Unis und Konferenzen gefördert. Der Arbeitsaufwand variiert, je nach finanziellen Mitteln, die zur Verfügung stehen.

Weitere Infos findet ihr hier (für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich).

Zentraler Prüfungsausschuss

(2 Mitglieder)

Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation und Durchführungen der Prüfungen verantwortlich. Er achtet auf die Einhaltung der Prüfungsbestimmungen, berichtet dem Zentralen Prüfungsausschuss über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnungen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über Anträge auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen und kann Studierende im Falle von Täuschungsversuchen (z.B. Plagiat) von der Zulassung zu weiteren Prüfungsleistungen ausschließen. Im Fachbereich Philosophie gibt es einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für alle Studiengänge.

Sektionsräte

(je 1 beratendes studentisches Mitglied pro Sektion)

Die Sektion ist die organisatorische Grundeinheit der Universität; sie erfüllt in ihrem Bereich die Aufgaben der Universität. Die Sektion koordiniert die Erfüllung der Aufgaben der Fachbereiche in Lehre, Studium und Forschung.

Der Sektionsrat stimmt unter anderem den Struktur- und Entwicklungsplänen sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der Sektion zu. Er bestellt für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben Studienkommissionen. Ferner stimmt er den Vorschlägen der Berufungskommissionen zu und leitet diese an den Senat.

Weitere Infos zu den Sektionsräten findet ihr hier (für den Inhalt ist die Universität verantwortlich).

Bewerbungen für diese Ausschreibungen bitte an fsk@uni-konstanz.de senden! Die Amtszeit beginnt am 01.10.2024 und endet am 30.09.2025.

StuVe Gremien - Ausschreibungen des StuPa und der FSK

Vorstand der Studierendenvertretung (1 Vorsitzende:r + 1 Stellvertreter:in (StuPa) ; 1 Vorsitzende:r + 1 Stellvertreter:in (FSK))

Vorstand der Studierendenvertretung (1 Vorsitzende:r + 1 Stellvertreter:in (StuPa) ; 1 Vorsitzende:r + 1 Stellvertreter:in (FSK))

Die Vorsitzenden der StuVe repräsentieren zusammen mit ihren Stellvertreter*innen die Studierendenvertretung in allen Belangen, sowohl intern als auch extern. Sie leiten und koordinieren die StuVe und sind dabei sowohl Interessensvertreter*in, als auch Ansprechpartner*in für alle Studierenden an der Universität Konstanz. Zu ihren Aufgaben gehören außerdem die Führung des Alltagsgeschäfts der Studierendenvetretung und die Koordination der Mitarbeitenden, Minijobbern und ehrenamtlich Engagierten. Im Rahmen dessen leiten sie regelmäßige Jour Fixe und nehmen selbst an Treffen mit den universitären Gremien teil, um als Schnittstelle in engem Kontakt zu arbeiten.

Finanzreferat (1 Referent:in + 2 Stellvertreter:innen (StuPa))

Finanzreferat (1 Referent:in + 2 Stellvertreter:innen (StuPa))

Im Finanzteam verwaltest du das liebe Geld der StuVe, ohne welches die ganzen Aktionen nicht realisiert werden könnten. Du kümmerst dich um Einnahmen und Ausgaben, erstellst einen Haushaltsplan, bearbeitest Förderungsanträge und pflegst Kontakte zur Univerwaltung.

Referat für Kultur und Events (1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))

Referat für Kultur und Events (1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))

Im Referat für Kultur & Events bringst du dich rund um die studentische Freizeitgestaltung ein. Du betreust große StuVe-Projekte wie das Kulturticket und bist das Bindeglied zum Campus Festival. Des Weitern kümmerst du dich um alle anderen kleinen und großen Projekte und Aktionen und setzt sowohl auf Eigeninitiative als auch mit den engagierten Studis neue Ideen rund um das Thema Kultur und Events um.

Referat für Nachhaltigkeit, Gleichstellung und Soziales (1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))

Referat für Nachhaltigkeit, Gleichstellung und Soziales (1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))

Das Referat für Nachhaltigkeit, Soziales und Gleichstellung (NaSoGl) kümmert sich um alle Fragen zu Umwelt und sozialen Fragen. Du planst und organisierst Aktionen rund um diese Themen, wie z.B. „Haste Mal nen` Sofa“, die Themenwoche Diskriminierung oder die Nachhaltigkeitswoche. Zudem dienst du als Anknüpfpunkt für engagierte Studierende oder um selbst neue Aktionen zu starten.

Referat für Hochschulpolitik (1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))

Referat für Hochschulpolitik (1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))

Das Referat für Hochschulpolitik vertritt die internen wie externen politischen Belange der Studierenden. Hierbei stehst du mit anderen Studierendenvertretungen, der Uni, dem Wissenschaftsministerium, aber auch der Stadt in Kontakt, wenn es um Themen wie Studiengebühren oder Studierendenvertretung Universität Konstanz Wohnraum geht. Du planst Aktionen rund um die Themen, die Studis politisch bewegen und setzt dich für ihre Belange ein. Außerdem kümmerst du dich mit um die Internationals.

Mitglieder der Schlichtungskomission (3 Mitglieder (StuPa) ; 3 Mitglieder (FSK))

Mitglieder der Schlichtungskomission (3 Mitglieder (StuPa) ; 3 Mitglieder (FSK))

Die SchliKo (Schlichtungskommission) - bestehend aus bis zu sechs Mitgliedern, von denen jeweils drei Personen von StuPa und FSK mit absoluter Mehrheit gewählt werden - vermittelt bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Gremien der Studierendenvertretung und spricht Empfehlungen aus. Die SchliKo ist aber nicht nur für die Klärung aller Streitfälle innerhalb der StuVe zuständig, sondern kann von jedem einzelnen Studierenden und Doktoranden angerufen werden, wenn ein Problem mit der StuVe vorliegt. Sie ist also quasi der „Streitschlichter“ der StuVe. Bei Bedarf prüft sie die Geschäftsordnungen, Satzungen und Beschlüsse auf Konformität mit der Organisationssatzung.

Die Mitglieder der SchliKo dürfen in keinem weiteren studentischen Gremium Mitglied sein und haben jederzeit Überparteilichkeit zu wahren.

Mitglieder des Haushaltsausschusses (2 Mitglieder (StuPa) ; 2 Mitglieder (FSK))

Mitglieder des Haushaltsausschusses (2 Mitglieder (StuPa) ; 2 Mitglieder (FSK))

Der Haushaltsausschuss unterstützt die Rechnungsprüfung in der Verfassten Studierendenschaft. Er prüft mindestens einmal im Semester die Finanzen. Über das Ergebnis der Prüfung berichtet er dem StuPa und der FSK.

Mitglieder der Seezeit Vertretungsversammlung (3 Mitglieder + 3 Stellvertreter:innen (StuPa))

Mitglieder der Seezeit Vertretungsversammlung (3 Mitglieder + 3 Stellvertreter:innen (StuPa))

Als Seezeitvertreter*in stehst du im engen Kontakt zum Studierendenwerk Seezeit. Zusammen mit den drei Vertreter*innen von der HTWG seid ihr bezüglich Mensa, Wohnen und Betreuung der Kontakt zwischen Studis und Studierendenwerk.

Mitglieder Wahlausschuss (3 Mitglieder (StuPa) ; 3 Mitglieder (FSK))

Mitglieder Wahlausschuss (3 Mitglieder (StuPa) ; 3 Mitglieder (FSK))

Der Wahlausschuss (6 Mitglieder, je zur Hälfte vom StuPa und von der FSK gewählt) plant, organisiert und bewirbt die Wahlen des Studierendenparlaments und der Studienfachschaftswahlgremien im Vorfeld und führt sie letztlich auch durch. Bei der Arbeit im Wahlausschuss lernt ihr alles zum Thema Wahlen und könnt wertvolle Erfahrungen in der Studierendenvertretung sammeln. Der Wahlausschuss eignet sich auch hervorragend zum Einstieg in studentisches Engagement, da ihr einen guten Einblick in die Strukturen und Prozesse der Studierendenvertretung gewinnt, dabei aber nicht gleich überrumpelt werdet. Zusätzlich arbeitet ihr parallel eng mit der Verwaltung der Uni zusammen, weshalb ihr auch in dieser Hinsicht viel lernt!

Die Arbeit für den Wahlausschuss beginnt ab Februar 2025 (Hochphase März/Juni 2025) 

Mitglieder Wahlprüfungsausschuss (2 Mitglieder (StuPa) ; 2 Mitglieder (FSK))

Mitglieder Wahlprüfungsausschuss (2 Mitglieder (StuPa) ; 2 Mitglieder (FSK))

Der Wahlprüfungsausschuss (4 Mitglieder, je zur Hälfte vom StuPa und von der FSK gewählt) beginnt mit seiner Arbeit nach Ende der Wahlen 2025: Ihr prüft, ob die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und befasst euch auch mit möglichen Wahlanfechtungen. Über eure Wahlprüfung berichtet ihr anschließend im neugewählten Studierendenparlament.

Mitglied im Energie Ausschuss (1 Mitglied (StuPa))

Mitglied im Energie Ausschuss (1 Mitglied (StuPa))

Mitglieder im Arbeitskreis Campus Festival (2 Mitglieder (StuPa))

Mitglieder im Arbeitskreis Campus Festival (2 Mitglieder (StuPa))

In der AG Campus Festival hast du die Möglichkeit zu entscheiden, wie sich die Kooperation zwischen StuVe und Campusfestival Gmbh entwickelt. 

Das Campus Festival gehört seit 2016 zum Studi-Leben bei uns am See. In den letzten Jahren haben sich aber viele Dinge geändert.
Die Campusfestival GmbH ist mittlerweile eigenständig, das Event deutlich größer geworden und vom Campus ins Bodenseestadium ausgelagert worden. Mittlerweile finanziert die StuVe das Festival nicht mehr mit, aber wir sind immer noch ein sehr enger Kooperationspartner. 

In der AG Campus Festival wird diese Kooperation diskutiert und über vielleicht eine engere Bindung oder ein Abschied vom bisher entschieden.

Bewerbungen für diese Ausschreibungen bitte an fsk@uni-konstanz.de oder stupa@uni-konstanz.de senden! Die Amtszeit beginnt ab jetzt und endet bis zur nächsten Legislaturperiode.