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Hier findest du alle aktuellen Stellenausschreibungen und Ämterbeschreibungen der Studierendenvertretung (StuVe). Die Aufgaben und Beschreibungen der einzelnen Ämter findet ihr hier

Ausschreibungen des StuPa und der FSK

Vorstand der Studierendenvertretung (1 Vorsitzende:r + 1 Stellvertreter:in (StuPa) ; 1 Vorsitzende:r + 1 Stellvertreter:in (FSK))

Vorstand der Studierendenvertretung (1 Vorsitzende:r + 1 Stellvertreter:in (StuPa) ; 1 Vorsitzende:r + 1 Stellvertreter:in (FSK))

Die Vorsitzenden der StuVe repräsentieren zusammen mit ihren Stellvertreter*innen die Studierendenvertretung in allen Belangen, sowohl intern als auch extern. Sie leiten und koordinieren die StuVe und sind dabei sowohl Interessensvertreter*in, als auch Ansprechpartner*in für alle Studierenden an der Universität Konstanz. Zu ihren Aufgaben gehören außerdem die Führung des Alltagsgeschäfts der Studierendenvetretung und die Koordination der Mitarbeitenden, Minijobbern und ehrenamtlich Engagierten. Im Rahmen dessen leiten sie regelmäßige Jour Fixe und nehmen selbst an Treffen mit den universitären Gremien teil, um als Schnittstelle in engem Kontakt zu arbeiten.

Finanzreferat (1 Referent:in + 2 Stellvertreter:innen (StuPa))

Finanzreferat (1 Referent:in + 2 Stellvertreter:innen (StuPa))

Im Finanzteam verwaltest du das liebe Geld der StuVe, ohne welches die ganzen Aktionen nicht realisiert werden könnten. Du kümmerst dich um Einnahmen und Ausgaben, erstellst einen Haushaltsplan, bearbeitest Förderungsanträge und pflegst Kontakte zur Univerwaltung.

Referat für Kultur und Events (1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))

Referat für Kultur und Events (1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))

Im Referat für Kultur & Events bringst du dich rund um die studentische Freizeitgestaltung ein. Du betreust große StuVe-Projekte wie das Kulturticket und bist das Bindeglied zum Campus Festival. Des Weitern kümmerst du dich um alle anderen kleinen und großen Projekte und Aktionen und setzt sowohl auf Eigeninitiative als auch mit den engagierten Studis neue Ideen rund um das Thema Kultur und Events um.

Referat für Nachhaltigkeit, Gleichstellung und Soziales (1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))

Referat für Nachhaltigkeit, Gleichstellung und Soziales (1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))

Das Referat für Nachhaltigkeit, Soziales und Gleichstellung (NaSoGl) kümmert sich um alle Fragen zu Umwelt und sozialen Fragen. Du planst und organisierst Aktionen rund um diese Themen, wie z.B. „Haste Mal nen` Sofa“, die Themenwoche Diskriminierung oder die Nachhaltigkeitswoche. Zudem dienst du als Anknüpfpunkt für engagierte Studierende oder um selbst neue Aktionen zu starten.

Referat für Hochschulpolitik (1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))

Referat für Hochschulpolitik (1 Referent:in + x Stellvertreter:innen (StuPa))

Das Referat für Hochschulpolitik vertritt die internen wie externen politischen Belange der Studierenden. Hierbei stehst du mit anderen Studierendenvertretungen, der Uni, dem Wissenschaftsministerium, aber auch der Stadt in Kontakt, wenn es um Themen wie Studiengebühren oder Studierendenvertretung Universität Konstanz Wohnraum geht. Du planst Aktionen rund um die Themen, die Studis politisch bewegen und setzt dich für ihre Belange ein. Außerdem kümmerst du dich mit um die Internationals.

Mitglieder der Schlichtungskomission (3 Mitglieder (StuPa) ; 3 Mitglieder (FSK))

Mitglieder der Schlichtungskomission (3 Mitglieder (StuPa) ; 3 Mitglieder (FSK))

Die SchliKo (Schlichtungskommission) - bestehend aus bis zu sechs Mitgliedern, von denen jeweils drei Personen von StuPa und FSK mit absoluter Mehrheit gewählt werden - vermittelt bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Gremien der Studierendenvertretung und spricht Empfehlungen aus. Die SchliKo ist aber nicht nur für die Klärung aller Streitfälle innerhalb der StuVe zuständig, sondern kann von jedem einzelnen Studierenden und Doktoranden angerufen werden, wenn ein Problem mit der StuVe vorliegt. Sie ist also quasi der „Streitschlichter“ der StuVe. Bei Bedarf prüft sie die Geschäftsordnungen, Satzungen und Beschlüsse auf Konformität mit der Organisationssatzung.

Die Mitglieder der SchliKo dürfen in keinem weiteren studentischen Gremium Mitglied sein und haben jederzeit Überparteilichkeit zu wahren.

Mitglieder des Haushaltsausschusses (2 Mitglieder (StuPa) ; 2 Mitglieder (FSK))

Mitglieder des Haushaltsausschusses (2 Mitglieder (StuPa) ; 2 Mitglieder (FSK))

Der Haushaltsausschuss unterstützt die Rechnungsprüfung in der Verfassten Studierendenschaft. Er prüft mindestens einmal im Semester die Finanzen. Über das Ergebnis der Prüfung berichtet er dem StuPa und der FSK.

Mitglieder der Seezeit Vertretungsversammlung (3 Mitglieder + 3 Stellvertreter:innen (StuPa))

Mitglieder der Seezeit Vertretungsversammlung (3 Mitglieder + 3 Stellvertreter:innen (StuPa))

Als Seezeitvertreter*in stehst du im engen Kontakt zum Studierendenwerk Seezeit. Zusammen mit den drei Vertreter*innen von der HTWG seid ihr bezüglich Mensa, Wohnen und Betreuung der Kontakt zwischen Studis und Studierendenwerk.

Mitglieder Wahlausschuss (3 Mitglieder (StuPa) ; 3 Mitglieder (FSK))

Mitglieder Wahlausschuss (3 Mitglieder (StuPa) ; 3 Mitglieder (FSK))

Der Wahlausschuss (6 Mitglieder, je zur Hälfte vom StuPa und von der FSK gewählt) plant, organisiert und bewirbt die Wahlen des Studierendenparlaments und der Studienfachschaftswahlgremien im Vorfeld und führt sie letztlich auch durch. Bei der Arbeit im Wahlausschuss lernt ihr alles zum Thema Wahlen und könnt wertvolle Erfahrungen in der Studierendenvertretung sammeln. Der Wahlausschuss eignet sich auch hervorragend zum Einstieg in studentisches Engagement, da ihr einen guten Einblick in die Strukturen und Prozesse der Studierendenvertretung gewinnt, dabei aber nicht gleich überrumpelt werdet. Zusätzlich arbeitet ihr parallel eng mit der Verwaltung der Uni zusammen, weshalb ihr auch in dieser Hinsicht viel lernt!

Die Arbeit für den Wahlausschuss beginnt ab Februar 2024 (Hochphase März/Juni 2024) 

Mitglieder Wahlprüfungsausschuss (2 Mitglieder (StuPa) ; 2 Mitglieder (FSK))

Mitglieder Wahlprüfungsausschuss (2 Mitglieder (StuPa) ; 2 Mitglieder (FSK))

Der Wahlprüfungsausschuss (4 Mitglieder, je zur Hälfte vom StuPa und von der FSK gewählt) beginnt mit seiner Arbeit nach Ende der Wahlen: Ihr prüft, ob die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und befasst euch auch mit möglichen Wahlanfechtungen. Über eure Wahlprüfung berichtet ihr anschließend im neugewählten Studierendenparlament.

Mitglied im Energie Ausschuss (1 Mitglied (StuPa))

Mitglied im Energie Ausschuss (1 Mitglied (StuPa))

Mitglieder im Arbeitskreis Campus Festival (2 Mitglieder (StuPa))

Mitglieder im Arbeitskreis Campus Festival (2 Mitglieder (StuPa))

In der AG Campus Festival hast du die Möglichkeit zu entscheiden, wie sich die Kooperation zwischen StuVe und Campusfestival Gmbh entwickelt. 

Das Campus Festival gehört seit 2016 zum Studi-Leben bei uns am See. In den letzten Jahren haben sich aber viele Dinge geändert.
Die Campusfestival GmbH ist mittlerweile eigenständig, das Event deutlich größer geworden und vom Campus ins Bodenseestadium ausgelagert worden. Mittlerweile finanziert die StuVe das Festival nicht mehr mit, aber wir sind immer noch ein sehr enger Kooperationspartner. 

In der AG Campus Festival wird diese Kooperation diskutiert und über vielleicht eine engere Bindung oder ein Abschied vom bisher entschieden.

Mitglied im Arbeitskreis Verkehr (1 Mitglied (StuPa))

Mitglied im Arbeitskreis Verkehr (1 Mitglied (StuPa))

Universitäre Gremien - Ausschreibungen der FSK

AFF - Ausschuss für Forschungsfragen

(1 Mitglied)

Der AFF wirkt bei der Entwicklung des Forschungsprofils der Universität mit. Er begutachtet interne Anträge auf die leistungsbezogene Anschub- und Kofinanzierung von Forschungsvorhaben und erarbeitet Förderempfehlungen an das Rektorat. Den Vorsitz führt der/die Prorektor*in für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Der AFF vergibt Mittel ausschließlich leistungsbezogen. Alle zusätzlich zur Grundausstattung einer Professur oder im Rahmen der Nachwuchsförderung zugesprochenen Forschungsmittel aus dem Universitätshaushalt und der Exzellenzinitiative verteilt der AFF nach einem auf Wettbewerb ausgerichteten Begutachtungsverfahren. Einziges Auswahlkriterium dafür ist die wissenschaftliche Leistung der Antragstellenden. Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie exzellente Postdocs der Universität Konstanz.

Weitere Infos zum AFF findet ihr hier (für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich).

AKI - Ausschuss für Kommunikation & Information

(1 Mitglied)

Der Ausschuss für Kommunikation und Information (AKI) berät Rektorat und Senat in Angelegenheiten der Informationsinfrastruktur (Bibliothek, elektronische Kommunikation, Nachrichtentechnik und Archive) und entscheidet über die Verteilung der Bibliotheksmittel.

Weitere Infos über den AKI und seine Arbeit findet ihr außerdem hier. (Für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich)

Auswahlkommission Konstanzer Stipendienfonds

(1 Mitglied pro Sektion)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat seit April 2011 das nationale Studienförderungsprogramm "Deutschlandstipendium" eingerichtet. Es hat das Ziel, eine neue Stipendienkultur zu etablieren. Es beinhaltet Jahresstipendien in Höhe von 3.600 Euro, die je zur Hälfte von privater Seite und dem Bund finanziert werden. Die Uni Konstanz beteiligt sich seit dem WS 2011/12 an dem Programm und bietet das Deutschlandstipendium für Studierende an. Das Stipendium ist an der Uni als Konstanzer Stipendienfonds eingerichtet worden. In diesen fließen Spenden von Unternehmen, Stiftungen und anderen Vereinigungen sowie von Privatpersonen mit ein. Die Aufgabe der Mitglieder ist die Auswahl der Stipendiaten.

Erweiterter Vorstand des SLI

(1 Mitglied)

Als Teil des Vorsitzes des Sprachlehrzentrums (SLI) bist du in die Entscheidungsfindungen bezüglich des Sprachlehrzentrums mit eingebunden und kannst dort deine Ideen einbringen.

Weitere Infos zum SLI findet ihr hier (für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich).

Vergabekommission "Internationalisierung"

(3 Mitglieder)

Jede Person der Uni kann theoretisch einen Antrag an die Vergabekommission stellen, wenn es um finanzielle Unterstützung von Projekten geht, die die Internationalisierung fördern. Über die Anträge wird dann diskutiert und das Geld verteilt. Es werden z.B. Summerschools, Gastaufenthalte von Professoren, Kooperationsprojekte von Doktoranden mit anderen Unis und Konferenzen gefördert. Der Arbeitsaufwand variiert, je nach finanziellen Mitteln, die zur Verfügung stehen.

Weitere Infos findet ihr hier (für den Inhalt der Seite ist die Universität verantwortlich).

Zentraler Prüfungsausschuss

(1 Mitglied)

Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation und Durchführungen der Prüfungen verantwortlich. Er achtet auf die Einhaltung der Prüfungsbestimmungen, berichtet dem Zentralen Prüfungsausschuss über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnungen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über Anträge auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen und kann Studierende im Falle von Täuschungsversuchen (z.B. Plagiat) von der Zulassung zu weiteren Prüfungsleistungen ausschließen. Im Fachbereich Philosophie gibt es einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für alle Studiengänge.

All die Ämter beginnen zum 01.10.2023 und gehen für 1 Jahr (bis 30.09.2024). Selbstverständlich könnt ihr Euch aber auch nur für 1 Semester wählen lassen und dann zurücktreten.