Verfasste Studierendenschaft (VS)

Die Verfasste Studierendenschaft per Video erklärt:

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Am 27. Juni 2012 hat der Landtag in Baden-Württemberg die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft beschlossen. Das entsprechende Gesetz ist am 14. Juli in Kraft getreten. Damit wird die Studierendenvertretung wieder eine Teilkörperschaft öffentlichen Rechts (Verfasst) und kann somit als juristische Person auch Verträge aushandeln und unterschreiben. Außerdem kann die Studierendenvertretung für die Erfüllung ihrer Arbeit Beiträge erheben und kann sich in Zukunft zu studentischen Belangen auch äußern.


Der Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft hat in der Zeit zwischen Juni 2012 und Januar 2013 einen Entwurf für eine Organisationssatzung für die Studierendenschaft der Universität Konstanz erarbeitet. Diese Satzung wurde nach rechtlicher Prüfung durch das Justitiariat der Universität in einer Urabstimmung am 30. und 31. Januar 2013 von den Studierenden unserer Universität verabschiedet.
(Der AK VS bestand aus Interessierten, Fachschaftsmitglieder und Mitgliedern der politischen Hochschulgruppen, welchen wir hier noch einmal für ihre hervorragende Arbeit danken wollen.)

Mit den ersten Wahlen zum Studierendenparlament und den Studienfachschaftswahlgremien im Juli 2013 sind wir in unsere neue "Existenz" als Verfasste Studierendenschaft gestartet. Seit dem 5. August 2013, dem Zeitpunkt der letzten "ersten Sitzung" eines in der Satzung erwähnten Gremiums, gelten wir als konstituiert und sind somit ganz offiziell eine Teilkörperschaft öffentlichen Rechts der Universität Konstanz.

In der Praxis der Verfassten Studierendenschaft hat sich seit unserer Konstituierung vor gut einem Jahr gezeigt, dass an unserer Satzung wie bei jedem Neustart noch ein wenig Verbesserungsbedarf bestand. Daher wurde die Satzung mit Beschluss des Legislativorgans am 30. Januar 2014 (strukturelle Änderungen) sowie zum 01. September 2014 (kleinere Anpassungen) geändert. Die bisher existenten Fassungen der Organisationssatzung findet ihr hier.

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