Positionspapier zu einem sichereren und diverseren Nachtleben in Konstanz

Kampagne für sichereres und diverseres Nachtleben in Konstanz

  • Konstanz, 01.02.2024

Vorwort:
Aus den Vorfällen der Vergangenheit haben wir als Verfasste Studierendenschaft den Schluss gezogen, dass es mitunter auch in unserer Verantwortung liegt uns für ein sichereres Nachtleben hier in Konstanz einzusetzen. Daher wollen wir mit dieser Kampagne auf die unterschiedlichen Akteur*innen im Nachtleben zugehen und versuchen gemeinsam eine für alle Menschen sichere Bar- und Clubkultur zu etablieren.

Positionspapier zum Nachtleben

Im Folgenden soll ein Positionspapier festhalten, wie wir ein sicheres Nachtleben definieren und welche Mindestanforderungen wir diesbezüglich an unsere
Kooperationspartner*innen stellen.

Definition eines sicheren Nachtlebens:

Ein jeder Mensch kann auch bei Dunkelheit aus dem Haus gehen und sich auf den Weg in eine Bar oder zu einer Tanzveranstaltung begeben ohne sich Sorgen um die eigene körperliche Unversehrtheit machen zu müssen. Die Stadt Konstanz sorgt für Sicherheit und Einhaltung des Gesetzes auf öffentlichen Wegen und beschert dieser Person damit eine sichere An- und Abreise. An der gewünschten Veranstaltungsfläche geht diese Aufgabe an die Veranstalter*innen über. In den Konstanzer Bars nehmen Mitarbeiter*innen das Hausrecht des Gastgebenden wahr und sorgen somit dafür, dass nur jene Personen die Bar betreten dürfen die diese Sicherheit nicht in Gefahr bringen. Beim Einlass in Clubs übernehmen diese Aufgabe die Türsteher*innen. Jeder Mensch darf erwarten dass er vor Ort mit Respekt behandelt wird. Die Auswahl der zugelassenen Partygäste soll respektvoll nach objektiven Sicherheitskriterien vonstatten gehen. Dabei sind weder Nationalität, Ethnische Herkunft oder Aussehen noch Geschlecht oder sexuelle Orientierung ein hinreichendes Ausschlusskriterium. Vielmehr wird ausgeschlossen wer stark alkoholisiert, unbeherrscht oder aggressiv wirkt. Über die Einlasskontrolle hinaus stellen die Veranstalter*innen ein tragfähiges Sicherheitskonzept sowie Awarenessbeauftragte zu dessen Einhaltung.

Mindestanforderungen für eine Kooperation

Um unangenehme Zwischenfälle auf studentisch organisierten Parties zu vermeiden, erwarten wir als Verfasste Studierendenschaft bestimmte Mindeststandards von den Veranstalter*innen mit denen wir kooperieren. Diese Mindeststandards werden für einzelne von uns mitorganisierten Veranstaltungen vertraglich festgeschrieben, sollen jedoch darüber hinaus gelten um den Studierenden dauerhaft eine sichere Atmosphäre zu gewährleisten. Zu diesen Mindeststandards zählen wir insbesondere:

  • Keine Toleranz gegenüber Sexismus
  • Keine Toleranz gegenüber Rassismus
  • Keine Toleranz gegenüber Homo- bzw. Transphobie
  • Keine Toleranz gegenüber körperlichen Übergriffen
  • Ein tragfähiges Sicherheits-Konzept der Clubbetreiber
  • Die Akzeptanz studentischer Awarenesskonzepte auf Augenhöhe
  • Mitbestimmung über die durchführende Securityfirma
  • Studentisch geprägte Gestaltung des musikalischen Programms

Eckpunkte für eine Kooperationsvereinbarung:

Hinweis: Der Entwurf unseres Eckpunktepapiers wurde im Az.: 11.StuPa.2024-02-01.Eckpunktepapier-Kooperation-Clubs.Entwurf-2 behandelt und kann noch Änderungen beinhalten.

Für einzelne Veranstaltungskooperationen stellen wir als Verfasste Studierendenschaft unseren Kooperationspartner*innen bestimmte Kooperationsbedingungen. Sie werden in einer Kooperationsvereinbarung festgeschrieben, welche die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben vonseiten der VS sowie vonseiten der Betreiber regelt. Verpflichtungen der Studierendenvertretung:

Die verfasste Studierendenschaft (VS) verpflichtet sich dazu...

  • .. die Studierendenausweise der Gäste zu kontrollieren.
  • ... den Türsteher*innen Studierende zur Seite zu stellen, die den Einlass überwachen, die dabei helfen die Einlasskriterien zu überwachen.
  • ... Studierende sichtbar auf dem Gelände zu positionieren, die zur Sicherheit der Gäste beitragen sollen.
  • .. bei StuVe-Parties zusätzlich zum Awareness-Team des Clubbetreibers ein Awareness-Team zu stellen

Verpflichtungen der Clubbetreiber:

Die Betreibergesellschaft des Clubs X verpflichtet sich dazu...

  • ...die Kleiderordnung offenzulegen und transparent auf der Webseite zu veröffentlichen
  • ... die Sicherheit der Clubgäste innerhalb des Geländes sicherzustellen.
  • ... die hierfür notwendigen Maßnahmen zu treffen. Dies betrifft die Auswahl der für die Sicherheit der Gäste zuständigen Organisationen, die technische Ausstattung des Clubs sowie die Beleuchtungssituation auf dem Gelände.
  • ... die Ausweise der Clubgäste zu kontrollieren. (Ausgenommen Studierendenausweis, dieser wird von einem Student/einer Studentin kontrolliert)
  • ... das Vorhandensein eines Awareness-Teams bei sämtlichen im Rahmen des Kooperationsvertrags abgehaltenen Veranstaltungen zu gewährleisten.
  • ... ihre Angestellten mindestens alle 2 Jahre im Hinblick auf Awareness und Sicherheit zu schulen.
  • ... die Verfasste Studierendenschaft und das von ihr entsandte Awareness-Team auf Augenhöhe zu betrachten.
  • ... eine direkte Verbindung zur Verantwortlichen Person des Clubs am betreffenden Abend.
  • ... ein faires Mitspracherecht/Vetorecht bei der Wahl der beauftragten Securityfirma zu gewährleisten.
  • ... das bei StuVe Parties nur Studierende der Uni Konstanz und der HTWG Einlass erhalten.
  • ... regelmäßig auf die Sicherheitskonzepte der Clubs hinzuweisen durch z.B. die Bildschirme, festgeklebte Blätter auf den Theken und in den Toiletten (z.B. „No means No“ Flyer und der Hinweis, sich bei Übergriffen bei Menschen vom Awareness-Team melden zu können, die ein SafeSpace sind, Infoflyer der Initiativ Nachtsam)
  • ... während der gesamten Veranstaltung sind auf den Flächen, in den Gängen und in Außenbereichen des Clubs Security und Awareness-Team Mitglieder*innen gut sichtbar (durch Warnwesten und Namensschildern) aufgestellt, die als Ansprechpartner*innen erkennbar sein sollen
  • ... bei entsprechend großen Vorfällen behält sich die StuVe das Recht vor, ein Statement einzufordern, welches dann öffentlich in dem StuPa diskutiert wird
  • ... das bei der Musikauswahl, auf den StuVe Parties, eine studentische Mitbestimmung gewährleistet wird. Dies sollte mindestens durch eine Musikgenrewahl im Vorfeld gegeben sein.