Unsere Senator*innen

Der Senat beschäftigt sich als höchstes Gremium der Universität grundsätzlich mit der Organisation der Universität. Das beinhaltet sowohl die Organisation als Einrichtung, also die Entscheidungsstrukturen und Gremien, aber auch die Organisationen der einzelnen Studiengänge. Als dritter und vielleicht wichtigster Punkt entscheidet er über die wissenschaftliche Ausrichtung, die durch die Professuren vorgegeben wird.

Der Senat ist das interne Entscheidungsgremium, in dem die verschiedenen Mitglieder der Universität zusammenkommen. Dem Senat gehören stimmberechtigt kraft Amtes an: Der Rektor oder die Rektorin als Vorsitzender oder Vorsitzende, der Kanzler und die Gleichstellungsbeauftragte. Zusätzlich werden achtzehn Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer von den sektionsangehörigen Mitgliedern dieser Gruppe nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in den Senat gewählt (davon entfallen auf jede Sektion sechs Sitze). In den hochschulweiten Wahlen gewählt werden zudem drei akademische Mitarbeitende, drei Mitglieder aus der Gruppe der wissenschaftsunterstützenden Beschäftigten, fünf Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden sowie drei Doktorandinnen und Doktoranden aus der Gruppe der Studierenden. Darüber hinaus gehören dem Senat als beratende Mitglieder kraft Amtes vier Prorektorinnen und Prorektoren, drei Dekaninnen und Dekane an sowie ein Vorstandsmitglied an.

Die Sitzungen sind Außenstehenden nicht zugänglich, die Protokolle auf Anfrage.

Die aktuellen studentischen Senator*innen findet ihr hier, sobald ihr euch einloggt. Weitere Informationen über den Senat findet ihr hier.